Diese Informationen basieren auf dem Angebot von AIR&MORE, dem Versicherungsteam für Flugsport und Luftfahrt, sowie der Austro Control. Sicherheit steht bei Drohnenflügen an aller erster Stelle. Daher ist es auch wichtig, die Vorschriften zu kennen.
Eine Drohne (auch wenn es oftmals solches angesehen wird) ist kein Spielzeug, genauso wenig wie ein Auto ein Spielzeug sein sollte. Um eine Drohne wirklich sicher steuern zu können, ist viel Übung notwendig, genauso wie man viel Übung zum Autofahren benötigt. Daher sind gewisse rechtliche Vorgaben für Drohnenflüge in Österreich absolut nachvollziehbar.
Haben Sie Interesse an Luftaufnahmen in Österreich?
Gewerbliche Luftaufnahmen mit Drohnen in Österreich
Es gibt verschiedene Kategorien für Drohnen, welche ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit und dem Einsatzzweck hin definiert sind. Bei der DJI Mavic Air-Drohne, die zu gewerblichen Zwecken von Luftaufnahmen eingesetzt wird, handelt es sich um eine Drohne der Klasse 1 gemäß LFG §24f. Diese Abbildung verdeutlicht die Unterschiede:
Ein wesentlicher Aspekt bei der Unterscheidung ist die Bewegungsenergie einer Drohne (gemessen in Joule) und welche Kraft diese bei einem Aufprall entwickeln kann. Daher ist es wichtig zu wissen, dass sogenannte Spielzeug-Drohnen eine Flughöhe über Grund nicht übersteigen dürfen.
Einsatzbereiche der Drohnen der Klasse 1 in Österreich
Mit einer Drohne der Klasse 1 gemäß LFG §24f und Geltungsbereich Kategorie A / Einsatzgebiet I sind folgende Einsatzbereiche erlaubt:
- Täglich ab Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung bis Ende der bürgerlichen Abenddämmerung. Zu finden im Luftfahrthandbuch für Österreich.
- Zweck: Film- und Fotoaufnahmen
- Betrieb der Drohne mit einer maximalen Betriebsmasse von 0,5 kg bis zu einer maximalen Flughöhe von 150m über Grund, in direkter, ohne technischer Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten.
- Mit Mindestabstand von 50 Meter zu Gebäuden und unbeteiligten Personen, beziehungsweise mit einem Abstand, welcher der tatsächlichen Flughöhe entspricht (50m – 150m). Die Drohne ist so kalibriert, dass sich die Flughöhe von 150m über Grund nicht überschreiten kann.
- Zudem dürfen sich in einem Umkreis von 150 Meter um den Flugbereich keine Menschenansammlungen oder Orte mit erhöhtem Passantenvorkommen befinden.
Wo darf in Österreich mit Drohnen geflogen werden?
In diesem Asatz wird nun besonders klar, warum man sich vor dem Drohnenflug über die örtlichen Gegebenheiten gut informieren sollte. Ein gutes Beispiel sind Krankenhäuser mit Hubschrauber-Landplätzen. In einem weiten Umkreis jener Krankenhäuser gilt ein Flugverbot. Das gleiche gilt für militärische Einrichtungen. Die Drohnenkarte des ÖAMTC ist hier ein sehr praktisches Tool um wichtige Informationen zum gewünschten Flugort zu ermitteln. Zudem ist für unterwegs die ÖAMTC Drohnen-Info-App mit der Flugbuch-Funktion ein sehr praktisches Tool.
Haben Sie Fragen zum Einsatz der DJI Mavic Air?
Informationen zu DJI Mavic Air, die für Sie im Einsatz sein kann
Diese DJI Mavic Air Drohne ist mit einer 4K Kamera und Gimbal für wunderschöne Aufnahmen ausgerüstet. Zusätzlich verfügt die Drohne über ein Sicherheitssystem, welches vor Zusammenstößen schützt. Zwei sensible Zusatzkameras jeweils an der Vorder- und Rückseite der Drohne erkennen Hindernisse und bremsen automatisch vor diesen Hindernissen ab. Automatische Flugrouten werden bei Gefahr von der Drohne selbst prompt unterbrochen. In diesem Fall bleibt die Drohne im Schwebezustand in der Luft sehr stabil stehen. Die Akku-Laufzeit beträgt in etwa 20 Minuten. Durch zwei weitere Zusatzakkus kann diese Drohne pro Einsatz bis zu maximal 1 Stunde aktiv sein.
Projektgespräch mit Flugrouten-Evaluierung vor dem Einsatz
Bevor die Drohne für Sie einen Einsatz fliegt, muss in einem ausführlichen Evaluierungsgespräch die gewünschten Luftaufnahmen besprochen werden. Einige wesentliche Aspekte sind dabei zu beachten:
- Einsatzbereich: Unbesiedelte und freigegebene Gebiete in Österreich
- Beständige Wetterbedingungen (kein Regen, Sturm, Schneefall, etc ..)
- Der gewünschte Aufnahmebereich sollte sicher so angesteuert werden können, damit man nicht gegen das Sonnenlicht filmt
- Flüge über Stadt- oder bewohntes Gebiet sind grundsätzlich nicht möglich
- Die Gefahr von Störung oder Gefährdung unbeteiligter Personen darf nicht vorhanden sein