Markus Steinacher bietet Luftaufnahmen mit der DJI Mavic Air Drohne der Klasse 1 mit Austro Control Betriebsbewilligung der Kategorie A / Einsatzgebiet I in unbesiedelten Gebieten österreichweit an.
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Das unbemannte Fluggerät auf der Abbildung zeigt die DJI Mavic Air-Drohne, welche über eine Austro Control Betriebsbewilligung verfügt und entsprechend versichert ist. Diese Drohne steht für dynamische Sequenzen und Luftaufnahmen österreichweit in unbesiedelten Gebieten zur Verfügung. Der Geltungsbereich (Kategorie A /Einsatzgebiet I) laut Austro Control ist wie folgt definiert:
Flughöhe und Reichweite
Die Drohne darf für Einsätze bis zu einer maximalen Flughöhe von 150 Meter über Grund, in direkter, ohne technischer Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten, zum Einsatz kommen.
Einsatzgebiete und Betriebszeiten
Der Betrieb darf ausschliesslich im Einsatzgebiet I (unbesiedeltes Gebiet) bei Tag (von BCMT bis ECET) erfolgen. Als unbesiedelte Gebiete gelten Gebiete, welche maximal eine sekundäre Bebauung (zB Lagerhallen, Silos, Strohtristen) oder Gebäude, in denen infolge von Zerstörung oder Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist, aufweisen. Weiters dürfen sich in diesem Gebiet keine unbeteiligten Personen aufhalten. Bei Durchführung von Flügen ist zu besiedelten Gebieten ein Abstand einzuhalten, welcher der Flughöhe entspricht, mindestens jedoch 50 Meter.
Unbeteiligte Personen
Während des Betriebs ist zwischen Flugbereich und unbeteiligten Personen ein Abstand einzuhalten, welcher der Flughöhe entspricht, mindestens jedoch 50 Meter. Als unbeteiligte Personen gelten all jene Personen, die zum Zwecke des Fluges (Bild- und Tonaufnahmen) nicht erforderlich sind, beziehungsweise einer Teilnahme am Betrieb – nach Information durch den Betreiber über Risiken und Sicherheitsvorkehrungen – nicht explizit zugestimmt haben. Sollten unbeteiligte Personen in das Einsatzgebiet eindringen, wird der Einsatz sofort abgebrochen und die Drohne umgehend gelandet.
Menschenansammlungen
In einem Umkreis von 150 Meter um den Flugbereich dürfen sich keine Menschenansammlungen oder Orte mit vermehrtem Passantenaufkommen befinden. Allenfalls nach anderen rechtlichen Vorschriften erforderliche öffentlich- oder privatrechtliche Bewilligungen, Genehmigungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse werden durch diese Bestimmungen weder ersetzt noch berührt.
Weitere wichtige Informationen zu Luftaufnahmen mit Austro Control Betriebsbewilligung
Vor der Aufnahme des Flugbetriebes müssen alle wesentlichen Informationen über die örtlichen Gegebenheiten, sowie die Luftraumstruktur und die zum Zeitpunkt des Einsatzes herrschenden meteorologischen Bedingungen geprüft werden, damit die Sicherheit und ein erfolgreicher Einsatz gewährleistet ist. Ein wesentlicher Aspekt der Sicherheit ist auch, dass eine permanente direkte Sichtverbindung zwischen Pilot und Drohne besteht. Zudem sollte die Drohne nur von ortsfesten Standorten aus gesteuert werden. Für spezielle Wünsche in Bezug auf das Einsatzgebiet muss eine entsprechende Prüfung der Flugzone durchgeführt werden und bei Bedarf eine gesonderte Betriebsbewilligung eingeholten werden.