Über das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – gültig ab 28. Juni 2025

Inhaltsverzeichnis

Auf private Unternehmen kommt nun ab Juni 2025 eine neue gesetzliche Verpflichtung zu, die es allen Menschen ermöglichen soll, Waren und Dienstleistungen für den notwendigen, privaten Bedarf (zB Lebensmittel) „barrierefrei“ zu erwerben und sich darüber auch online entsprechend barrierefrei zu informieren. Man spricht dann vom erleichterten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, die für den alltäglichen Gebrauch bestimmt sind. Dieses Gesetz nimmt all jene Unternehmen in die Pflicht, die Aufgrund ihrer Größe und Funktion in gewisser Weise auch als systemerhaltend angesehen werden können. Dieses Gesetz nimmt in seiner aktuellen Form eine wesentliche, wichtige und sehr bedeutende Funktion für Menschen mit Behinderung ein. Auf der Seite von Kleinbetrieben kann aber auch beruhigt werden, da die neuen technologischen Anforderungen an diese vielseitige Barrierefreiheit für kleine Betriebe nicht verpflichtend sind.

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – gültig ab 28. Juni 2025

Was bedeutet das ab 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsgesetz für österreichische private Unternehmen? Kleine Unternehmen betrifft es zunächst einmal noch gar nicht. Es gibt klar definierte Aspekte, die erfüllt sein müssen um vom Gesetz betroffen zu sein.

Informationen von wko.at

Auf der WKO-Website wird unter anderem auch über die Auswirkungen des Gesetzes für betroffene und nicht betroffene Unternehmen informiert:

„Das BaFG ist nicht anwendbar auf sogenannte Kleinstunternehmen. Das sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und entweder einen maximalen Jahresumsatz von EUR 2 Mio. oder eine maximale Jahresbilanzsumme von EUR 2 Mio. haben. Sollten diese Kriterien zu einem späteren Zeitpunkt überschritten werden, sind die Anforderungen des BaFG dann einzuhalten und z.B. der Webshop oder das Online-Buchungs-Tool muss nachträglich an das BaFG angepasst werden.

Das BaFG ist ebenso nicht anwendbar, wenn es zu einer grundlegenden Veränderung der Dienstleistung oder zu einer unverhältnismäßigen Belastung für das Unternehmen führen würde. Gemeint sind hier vor allem eine zusätzliche übermäßige organisatorische oder finanzielle Belastung, nicht jedoch mangelnde Priorität, Zeit oder Kenntnis.

Der Betrieb hat selbst die Beurteilung vorzunehmen, ob die Einhaltung des BaFG zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde. Die Beurteilung ist zu dokumentieren und für 5 Jahre aufzubewahren. Zusätzlich sind Informationen dazu an das Sozialministeriumsservice zu übermitteln.“

barrierefreiheitsgesetz 2025
Abbildung: dieses Bild ist ein Negativ-Beispiel dazu, wie Barrierefreiheit eben nicht aussehen sollte

Was stimmt mit diesem Bild nicht wenn es um Barrierefreiheit geht?

Dieses Bild hat für Menschen mit Sehbehinderung ein ganz schlechtes Kontrastverhältnis. Viele blau-graue Farbtöne, unscharf verlaufende Konturen und ein serifer Text (mit kleinen Strichen / Verlängerungen am Ende der Buchstaben) mit Licht-Schatten-Effekt.

Tipp für mehr Barrierefreiheit

Wenn Sie schon ein solches Bild verwenden wollen, dann verwenden Sie am besten auch das Title-, Alt-, Beschriftungs- und Beschreibungsfeld (speziell die „alt“-Texte sind essentiell, auch für Suchmaschinen) des jeweiligen Bildes, indem Sie dort möglichst genau in Textform beschreiben, was auf dem Bild zu sehen ist. Das sollten Sie auf jeden Fall tun, da sogenannte Screenreader diesen Text zB für blinde Menschen in Form von künstlicher Sprache vorlesen.

Über Screenreader-Software

Ein Screenreader ist eine Software, welche den Inhalt vom Bildschirm (nicht ganz korrekt!!) in einer künstlichen Sprachausgabe – oder als tastbare Braillezeile – ausgibt. Ein missverständlicher Punkt ist vielleicht jener, dass diese Software den Inhalt nicht wirklich vom Bildschirm liest (der Screenreader kann also keinen „Text im Bild“ (wie den Text unseres Musterbildes hier) lesen, sondern der Screenreader holt sich seine Informationen aus dem Quellcode der Website, App, etc …

Konkret: Ein Screenreader liest den Inhalt aus dem Quellcode einer Website oder Anwendung vor und nicht direkt das, was visuell auf dem Bildschirm angezeigt wird.

Fazit: Schreiben Sie Ihren Text nicht mittels Bildbearbeitungsprogramm auf Bilder, sondern verwenden Sie echten Text. Wenn Sie, wie auch ich immer wieder, auf Texte in Bildern zurück greifen, dann stellen Sie sicher, dass der Inhalt zusätzlich auch als echter Text für Screenreader zur Verfügung steht.

Barrierefreiheit für einen besseren Zugang zu digitalen Medien ist wichtig

Es ist absolut notwendig, dass Websites so erstellt sind, damit auch Menschen mit unterschiedlichsten physischen und psychischen Beeinträchtigungen möglichst gleichermaßen damit umgehen können – speziell dann, wenn es sich um Websites handelt, die für das alltägliche Leben relevant sind. Zudem bietet es für alle Unternehmen einen großen Vorteil, wenn die eigene Website für möglichst viele Menschen gleichermaßen gut zur Verfügung steht.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet eigentlich?

Die meisten Menschen wissen was mit Barrierefreiheit im alltäglichen (analogen) Leben gemeint ist. Beispielsweise ist eine flache, stabile Rampe (neben den Stufen für den Fußverkehr) für Rollstuhlfahrende eine barrierefreie Zufahrt zu einem Geschäftslokal, einer Apotheke, etc …

Die Barrierefreiheit im Internet verfolgt im Prinzip das gleiche Ziel. Als Paradebeispiel dafür können Menschen mit Sehbehinderung genannt werden, die sich möglicherweise schwer tun gewisse Farben getrennt von einander zu erkennen. Daher ist das Kontrastverhältnis zwischen Text-Farbe und Hintergrund ein wichtiges Thema. Hier können wirklich alle website-betreibende Personen einen kleinen Schritt für die Barrierefreiheit der eigenen Website beitragen (gutes Kontrastverhältnis erzeugen, zB schwarzer Text ohne serifen Schriftstil auf weißem Hintergrund), damit den hilfsbedürftigen eigenen Website-Besuchern ein Stück weit geholfen wird.

Spezialeffekte, Animationen und sonstige grafische Ausgestaltungen stehen in der Realität oftmals im Widerspruch zur Barrierefreiheit. Daher ist es durchaus empfehlenswert, die Aufmerksamkeit auf Usability und echten Inhalt in Textform zu richten, anstatt mit Spezialeffekten um sich zu werfen.

Eine Vielzahl an weiteren Beispielen kann man anführen, wenn es darum geht, die eigene Website mit relativ einfachen und kostengünstigen Maßnahmen möglichst barrierefrei zu machen.

Um auf den Punkt zu kommen: Bei der Schaffung von Barrierefreiheit soll es letztendlich nicht darum gehen, gesetzliche Bestimmungen zu befolgen, sondern sich selbst proaktiv darüber Gedanken zu machen, wie man die eigene Website möglichst „besucherfreundlich“ gestaltet, damit alle Menschen damit umgehen können. Dies hilft nicht nur betroffenen Menschen, sondern auch der eigenen Website, mehr User Experience zu generieren.

Tipp: Mit der Einhaltung von Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) kann für ein grundlegend hohes Maß an Barrierefreiheit gesorgt werden.

Aspekte zur Überlegung für mögliche Barrierefreiheit

Will man sich mit der Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen proaktiv auseinandersetzen, so sind folgende Aspekte sicherlich überlegenswert:

  • Die Wahrnehmbarkeit einer Website (wie sieht man die Website, was liest man, was hört man, …?) sollte aus Sicht der Website-Besucher überdacht werden.
  • Die Bedienbarkeit der Website ist ein Thema. Kann man mit der Tastatur (mittels Tastatur-Befehle und Tabulatortaste) die Website bedienen?
  • Die Verständlichkeit des Inhaltes (Rechtschreibung, Grammatik, Semantik, …) und eine logische Navigation und Menüführung sind besonders wichtig.
  • Gute Inhaltsaufbereitung auf unterschiedlichen Bildschirm-Größen und Geräten, Stichwort: Responsive Webdesign.

Zielgruppen für digitale Barrierefreiheit und technologische Lösungen

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln, welche Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, PCs, Laptops und Smartphones möglichst barrierefrei zu nutzen. Dazu kann man auch zwischen den jeweiligen Bedürfnissen unterscheiden:

  • Für Menschen mit motorischen Einschränkungen
  • Für Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit
  • Für Menschen mit Hörbehinderungen
  • Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Barrierefreiheit für Menschen mit motorischen Einschränkungen

Ergonomische Tastaturen und Mäuse:

  • Angepasste Tastaturen (z. B. mit großen Tasten oder alternativen Layouts)
  • Einhandtastaturen und Mäuse
  • Trackballs oder Joysticks

Sprachsteuerung:

  • Systeme wie Dragon NaturallySpeaking oder integrierte Sprachassistenten (z. B. Siri, Google Assistant, Cortana), ermöglicht die Bedienung ohne Maus oder Tastatur

Head-Tracking-Systeme:

  • Geräte wie Tobii Dynavox nutzen Kopfbewegungen zur Steuerung des Mauszeigers

Augensteuerung:

Schaltersteuerung (Switches):

  • Spezielle Tasten oder Schalter, die mit einem Finger, Fuß oder Kopf ausgelöst werden können, kompatibel mit adaptiver Software

Touchscreens mit Anpassungen:

  • Geräte mit einer anpassbaren Empfindlichkeit für Personen mit eingeschränkter Feinmotorik

Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit

Bildschirmleseprogramme:

    • JAWS (Job Access With Speech), NVDA (NonVisual Desktop Access) oder VoiceOver (Mac/iPhone), konvertieren Bildschirmtext in Sprache

Braillezeilen:

    • Geräte wie die Focus-Braillezeile, die Text in Braille übersetzen, kompatibel mit PCs und mobilen Geräten

Vergrößerungssoftware:

  • Tools wie ZoomText, die Bildschirminhalte vergrößern
  • Betriebssystem-Tools wie die Bildschirmlupe in Windows und macOS
  • WordPress 6.7 bietet nun eine Makroansicht mit Zoom-Funktion für bessere Sichtbarkeit im Backend beim Bearbeiten von Seiten und Beiträgen

Farbanpassung und Kontrasteinstellungen:

  • High-Contrast-Modi und Farbfilter für Menschen mit Farbschwäche oder Kontrastproblemen

Audiobasierte Assistenz:

  • Sprachassistenten wie Alexa, Google Assistant und Siri, …

Barrierefreiheit für Menschen mit Hörbehinderungen

Visualisierung von Audioinhalten:

  • Echtzeit-Untertitelungstools wie Microsoft Teams oder Google Meet
  • Untertitel in Videos (YouTube, Videokonferenzen, …)

Visuelle oder haptische Benachrichtigungen:

  • Blinken statt Tönen bei Benachrichtigungen
  • Vibrationsfunktionen bei Smartphones

Hörgeräteintegration:

  • Smartphones, die direkt mit Hörgeräten gekoppelt werden können.

Barrierefreiheit für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Vereinfachte Bedienoberflächen:

  • Apps wie Simple Mode oder ähnliche benutzerfreundliche Launcher. Simple Mode soll älteren Menschen dabei helfen, ihr Telefon einfacher zu verwenden

Sprachassistenten:

  • Für schnelle Antworten oder Erinnerungen

Erinnerungs- und Organisationshilfen:

Fachliche Hilfe benötigt?

Wenn Sie Unterstützung – speziell für Ihre WordPress-Website – benötigen, dann stehe ich Ihnen gerne zu leistbaren Konditionen beratend und auch produktiv zur Verfügung. Senden Sie mir bitte einfach Ihre Anfrage.

markus steinacher
Markus Steinacher